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   VGH Bayern, 24.09.2019 - 4 ZB 19.19   

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https://dejure.org/2019,38014
VGH Bayern, 24.09.2019 - 4 ZB 19.19 (https://dejure.org/2019,38014)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.09.2019 - 4 ZB 19.19 (https://dejure.org/2019,38014)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. September 2019 - 4 ZB 19.19 (https://dejure.org/2019,38014)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Satz 1 § 86 Abs. 1; § 124 Abs. 2 Nr. 1; Nr. 2; VwGO Nr. 5; Satz 2 bis 8 Art. 3 Abs. 3; KAG Art. 13 Abs. 1; Satz 1 § 89 Abs. 1; AO § 227
    Keine Hinweispflicht der Behörde auf materiell-rechtliche Ausschlussfristen im Falle der Zweitwohnungsteuer

  • rewis.io

    Keine Hinweispflicht der Behörde auf materiell-rechtliche Ausschlussfristen im Falle der Zweitwohnungsteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zweitwohnungsteuer; Befreiungsanspruch wegen geringen Einkommens; Versäumung der Antragsfrist; materiell-rechtliche Ausschlussfrist; Nachsichtgewährung bei behördlichem Fehlverhalten; Beratungs- und Aufklärungspflicht der Behörde; Gestaltung des Formulars zur ...

  • rechtsportal.de

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Klage auf nachträgliche Befreiung von der Zweitwohnungsteuerpflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 26.01.2017 - 4 B 16.1541

    Befreiung von der Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2019 - 4 ZB 19.19
    Das Verwaltungsgericht hat die von der Klägerin begehrte Wiedereinsetzung in die versäumte Frist nach Art. 3 Abs. 3 Satz 7 KAG, bei der es sich um eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist handelt (vgl. BayVGH, U.v. 26.1.2017 - 4 B 16.1541 - juris Rn. 40), zu Recht abgelehnt.

    Für die antragsabhängige Freistellung nach Art. 3 Abs. 3 Satz 7 KAG, die durch gesonderten Bescheid zu erfolgen hat (BayVGH, U.v. 26.1.2017 - 4 B 16.1541 - juris Rn. 46), gilt demnach nichts anderes als für den nachträglichen Erlass wegen persönlicher Unbilligkeit nach Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a KAG i. V. m. § 227 AO, auf dessen Voraussetzungen die steuererhebende Stelle ebenfalls nicht ohne besonderen Anlass von sich aus hinweisen muss (vgl. Rüsken in Klein, AO, 14. Auflage 2018, § 227 Rn. 51).

  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2019 - 4 ZB 19.19
    Die Klägerin hat keinen einzelnen tragenden Rechtssatz und keine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (zu diesem Maßstab BVerfG, B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587/17 - juris Rn. 32 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 28.95

    Offene Vermögensfragen: Rechtsnatur der Anmeldefrist des § 30a VermG,

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2019 - 4 ZB 19.19
    Außer in den Fällen höherer Gewalt kommt dies dann in Betracht, wenn die Versäumung der Frist auf ein staatliches Fehlverhalten bei der Anwendung von Rechtsvorschriften zurückzuführen ist, ohne deren korrekte Beachtung der Betroffene seine Rechte nicht wahren kann, und wenn durch die Berücksichtigung der verspäteten Handlung der Zweck des Gesetzes nicht verfehlt wird (BVerwG, U.v. 28.3.1996 - 7 C 28.95 - BVerwGE 101, 39/45; U.v. 10.11.2016 - 8 C 11.15 - NVwZ 2017, 876 Rn. 22).
  • BVerwG, 10.11.2016 - 8 C 11.15

    Ausschlussfrist; Begrenzung; Beratungspflicht; Bescheinigung; EEG-Umlage;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2019 - 4 ZB 19.19
    Außer in den Fällen höherer Gewalt kommt dies dann in Betracht, wenn die Versäumung der Frist auf ein staatliches Fehlverhalten bei der Anwendung von Rechtsvorschriften zurückzuführen ist, ohne deren korrekte Beachtung der Betroffene seine Rechte nicht wahren kann, und wenn durch die Berücksichtigung der verspäteten Handlung der Zweck des Gesetzes nicht verfehlt wird (BVerwG, U.v. 28.3.1996 - 7 C 28.95 - BVerwGE 101, 39/45; U.v. 10.11.2016 - 8 C 11.15 - NVwZ 2017, 876 Rn. 22).
  • VG München, 07.05.2020 - M 10 K 19.327

    Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer

    Außer in den Fällen höherer Gewalt kommt dies dann in Betracht, wenn erstens die Versäumung der Frist auf ein staatliches Fehlverhalten bei der Anwendung von Rechtsvorschriften zurückzuführen ist, ohne deren korrekte Beachtung der Betroffene seine Rechte nicht wahren kann, und wenn zweitens durch die Berücksichtigung der verspäteten Handlung der Zweck des Gesetzes nicht verfehlt wird (BayVGH, B.v. 24.9.2019 - 4 ZB 19.19 - juris Rn. 15; BVerwG, U.v. 28.3.1996 - 7 C 28.95 - BVerwGE 101, 39/45; U.v. 10.11.2016 - 8 C 11.15 - juris Rn. 22 m.w.N.).
  • VG München, 10.12.2020 - M 10 K 19.702

    Befreiung von der Zweitwohnungsteuer

    Außer in den Fällen höherer Gewalt kommt dies dann in Betracht, wenn die Versäumung der Frist auf ein staatliches Fehlverhalten bei der Anwendung von Rechtsvorschriften zurückzuführen ist, ohne deren korrekte Beachtung der Betroffene seine Rechte nicht wahren kann, und wenn durch die Berücksichtigung der verspäteten Handlung der Zweck des Gesetzes nicht verfehlt wird (BVerwG, U.v. 28.3.1996 - 7 C 28.95 - BVerwGE 101, 39/45; U.v. 10.11.2016 - 8 C 11.15 - NVwZ 2017, 876 Rn. 22; BayVGH, B.v. 24.9.2019 - 4 ZB 19.19 - juris Rn. 15).
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